Die E-Rechnung – dass muss jetzt wissen!
Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtend. Dies wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Wir informieren Sie, was das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnungspflicht beinhalten und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt schon vorbereiten können.
Ab 2025 wird erstmals der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. Für die Erstellung und den Versandt gibt es großzügige Übergangsfristen:
✔️ Bis 31.12.2026
Papier- & PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
✔️ Bis 31.12.2027
Papier- & PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechtssteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.00 Euro hat.
✔️ Ab 01.01.2028
Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen sind damit zwingend erforderlich.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht sind unter anderem Kleingewerberechnungen.