Bist du bereit für die Umstellung zur E-Rechnung?

29 Okt., 2024

Die E-Rechnung – dass muss jetzt wissen!

Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtend. Dies wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Wir informieren Sie, was das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnungspflicht beinhalten und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt schon vorbereiten können.

Ab 2025 wird erstmals der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. Für die Erstellung und den Versandt gibt es großzügige Übergangsfristen:

✔️ Bis 31.12.2026

Papier- & PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.

✔️ Bis 31.12.2027

Papier- & PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechtssteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.00 Euro hat.

✔️ Ab 01.01.2028

Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen sind damit zwingend erforderlich.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht sind unter anderem Kleingewerberechnungen.

📲 Buche jetzt dein kostenfreies Erstgespräch und ich helfe dir bei der Umstellung der Gesetzesänderung.

TAGS:
de_DEGerman