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Sind Sie bereit für die Umstellung zur E-Rechnung?

Veröffentlicht am 29.10.2024, aktualisiert am 21.10.2026. Von ELES

Die E-Rechnung – das müssen Sie jetzt wissen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Das wurde mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Für das Ausstellen und Versenden von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen. Wir zeigen Ihnen, was gilt und wie Sie sich vorbereiten.

Die Fristen im Überblick

Seit 01.01.2025Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Bis 31.12.2026Papier- und PDF-Rechnungen dürfen weiterhin ausgestellt werden; eine PDF-Rechnung nur, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt.
Bis 31.12.2027Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungssteller im Vorjahr einen Gesamtumsatz von höchstens 800.000 Euro hatte (bei PDF weiterhin mit Zustimmung des Empfängers).
Ab 01.01.2028Für alle Unternehmen gilt die E-Rechnungspflicht: Rechnungen an andere Unternehmen im Inland müssen als E-Rechnung ausgestellt und übermittelt werden.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Pflicht zur E-Rechnung sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Rechnungen an Privatkunden sind ebenfalls nicht betroffen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

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