Sind Sie bereit für die Umstellung zur E-Rechnung?
Die E-Rechnung – das müssen Sie jetzt wissen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Das wurde mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Für das Ausstellen und Versenden von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen. Wir zeigen Ihnen, was gilt und wie Sie sich vorbereiten.
Die Fristen im Überblick
Ausnahmen
Ausgenommen von der Pflicht zur E-Rechnung sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Rechnungen an Privatkunden sind ebenfalls nicht betroffen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
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